Widersprüche bzw. nachträgliche Umdeutungen oder Rationalisierungen des Beschuldigten sind auch in Bezug auf die Zettel bzw. Nachrichten mit den drohenden Botschaften und die Vergiftungen zu erkennen: Zu Anfang gab der Beschuldigte bspw. an, dass er Nachrichten in seinem Fahrzeug erhalten habe, dass wenn er weitermachen würde mit der Ungültigkeit der Brevets, man ihn und seine Frau kidnappen würde. Nicht zu vergessen seien die Gifte (pag. 668, Z. 338 ff.). Er habe beispielsweise, wenn er auf der Autobahn angehalten habe um auf die Toilette zu gehen, dann auf dem Cockpit eine Nachricht gefunden (pag. 668, Z. 344 f.).