Die gutachterlichen Feststellungen der Grössenideen und Wahnvorstellungen sind damit nicht zu beanstanden, zumal eine solche Erfindung – welche zweifelsohne bahnbrechend wäre – nur als grössenwahnsinnig im Sinne einer Wahnidee eingeordnet werden kann. Der Vollständigkeit halber sei zudem erwähnt, dass der Sachverständige bemerkte, dass man bisher noch nie gesehen habe, dass eine physikalische Begutachtung geholfen hätte. Die wahnhaften Erkrankten würden dann denken, dass die Erfindung «scheinbar» überprüft worden sei, aber es eine