Der Beschuldigte verfolgt nun offensichtlich das Ziel, der Einschätzung des Sachverständigen – er habe seit längerer Zeit Grössenideen und ein wahnhaftes Erleben, was sein tägliches Verhalten massiv beeinflusse und ihn zu irrationalen Handlungen getrieben habe –, entgegen zu treten. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hierbei offensichtlich um einen nachträglichen Versuch des Beschuldigten, seine anfänglichen Schilderungen zu rationalisieren und sein ursprüngliches und womöglich auch gegenwärtiges Erleben zu vertuschen und zu verbergen. […]