daher beigezogen werden durften. Dies ergebe sich auch eindeutig aus dem Verlaufsbericht der AE.________, in welchem sich am 8. September 2022 ein Eintrag finde, wonach an diesem Tag ein Begutachtungsgespräch erfolgt sei, der Arzt sich die Krankheitsgeschichte wünsche und eine Entbindung vorliege. Zudem sei der Gutachter korrekt nach StPO vorgegangen und habe die Akten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft herausverlangt. Zu erwähnen sei noch, dass eine Entbindung auch nachträglich erfolgen dürfe. Der Gutachter habe zudem nur in kleinem Rahmen auf die Unterlagen der AE.