durchgeführt worden sei (pag. 1101). Ein Verstoss gegen die Bestimmungen über den Beizug von Hilfspersonen ist der Kammer gestützt auf die gemachten Ausführungen nicht ersichtlich. Vielmehr war Dr. med. E.________ befugt, die Durchführung der testpsychologischen Untersuchung an Dr. phil. AD.________ zu delegieren. Die Staatsanwaltschaft wurde korrekt über das geplante Vorgehen informiert und Art sowie Umfang der Mitwirkung wurden transparent aufgezeigt. 22.2.6 Rüge der fehlenden Entbindung vom Arzt-/Berufsgeheimnis und des aktenbasierten Gutachtens Zuletzt warf Rechtsanwalt B.__