Auf Seite 5 des Auftrags vom 7. Juli 2022 wird der Beauftragte befugt, für die Ausarbeitung des Gutachtens weitere Fachpersonen beizuziehen, für welche die Geheimhaltungspflicht sowie die Straffolgen eines falschen Gutachtens ebenfalls gelten. Diesfalls müsse die Leitung und Organisation der Begutachtung weiterhin von einem Facharzt oder einer Fachärztin getragen werden, die Staatsanwaltschaft vor der Begutachtung schriftlich über den Beizug informiert und im Gutachten die Art und der Inhalt der Mitwirkung der beigezogenen Fachperson transparent gemacht werden (pag. 1008).