mit der Exploration beauftragt worden sei, dies ohne zulässige Substitution. Dies lasse die Frage aufkommen, wie ernst der Gutachter den Beschuldigten untersucht habe (pag. 2253). Staatsanwältin AB.________ entgegnete, dass der Beizug von Hilfspersonen zur Erstellung eines Gutachtens zulässig sei. Dies sei genehmigt worden und daher alles so abgelaufen, wie es ablaufen müsse (pag. 2256). Mit Verfügung der zuständigen Staatsanwaltschaft vom 7. Juli 2022 wurde Dr. med. E.________ mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens über den Beschuldigten beauftragt (pag.