24 Ergänzend ist an dieser Stelle erneut darauf hinzuweisen, dass auf die Übersetzerin nur sporadisch zurückgegriffen werden musste. Aus ihrer blossen Anwesenheit kann entgegen der Verteidigung nicht auf die Notwendigkeit einer längeren Explorationsdauer geschlossen werden. 22.2.5 Rüge der unzulässigen Delegation Rechtsanwalt B.________ monierte weiter, dass teilweise Dr. AJ.________ mit der Exploration beauftragt worden sei, dies ohne zulässige Substitution.