_ hat sich anlässlich der Berufungsverhandlung auf entsprechende Frage von Rechtsanwalt B.________ hin betreffend durchschnittliche Dauer der Explorationsgespräche klar geäussert. So betrage die Dauer bei Mitwirken des Exploranden bis zu 10 oder 12 Stunden, sicher nicht weniger als eine Stunde (pag. 2251, Z. 12 ff.). Zur Frage, wie lange ein Explorationsgespräch dauert, falls der Explorand nicht mitwirke, äusserte sich der Gutachter nicht. Neben den Explorationsgesprächen seien zudem auch die Akten und die Einschätzungen anderer Kliniken wichtig, welche den Exploranden länger sähen (pag. 2251, Z. 16 ff.).