_ habe anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigt, die Dauer der Explorationsgespräche betrage eine Stunde, wenn der Explorand nicht mitwirke und bei dessen Mitwirken 10 bis 12 Stunden. Die Dauer von 215 Minuten reiche im vorliegenden Fall daher nicht aus und die Untersuchung sei zu oberflächlich gewesen, zumal noch eine Übersetzerin habe beigezogen werden müssen. Es sei nicht möglich, in gut 3.5 Stunden das Leben eines 53-jährigen Mannes genügend gut zu begutachten (pag. 2253). Staatsanwältin AB.