Vielmehr hat Dr. med. E.________ in seinem Gutachten in nachvollziehbarer Weise die Stellen aus den Aussagen des Beschuldigten extrahiert, welche auf ein normabweichendes psychisches Bild hinweisen. 22.2.4 Rüge der Explorationsdauer Rechtsanwalt B.________ machte weiter geltend, dass eine Exploration mindestens vier bis acht Stunden dauern müsse. Dr. med. E.________ habe anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigt, die Dauer der Explorationsgespräche betrage eine Stunde, wenn der Explorand nicht mitwirke und bei dessen Mitwirken 10 bis 12 Stunden.