Eine solches Schlusswort ist ein deutliches Indiz dafür, dass vorstehender Text gerade nicht durch die mit dem Dankeswort angesprochene Partnerin des Beschuldigten, sondern vielmehr durch diesen selbst verfasst wurde. Nicht glaubhaft sind die diesbezüglichen Ausführungen der Partnerin, wonach sie das récit verfasst habe, da sie schon immer einen Roman oder etwas Ähnliches habe verfassen wollen und sie den Text sodann im Internet veröffentlicht habe, um zu sehen, wie die Leute betreffend diesen reagieren und um Meinungen zu erhalten (pag. 1755, Z. 19 ff.).