In den Schlussbemerkungen des récit wird sodann X.________ für deren Hilfe beim Durchlesen und der Korrektur von Fehlern gedankt und ihr Mut zugesprochen (pag. 1433). Eine solches Schlusswort ist ein deutliches Indiz dafür, dass vorstehender Text gerade nicht durch die mit dem Dankeswort angesprochene Partnerin des Beschuldigten, sondern vielmehr durch diesen selbst verfasst wurde.