Aus seinen Aussagen vom 30. Juli 2022, er sei wegen der Erfindung vergiftet worden und man habe ihn angegriffen, ergehe, dass er sich nicht bereits 2021 von der Idee seiner Erfindung distanzierte. Der Beschuldigte habe gegenüber dem Gutachter und die Partnerin des Beschuldigten gegenüber den Behörden ausgesagt, dass er das récit verfasst habe. Plötzlich wolle dann die Partnerin das gesamte, dann nur Teile, dann das meiste des récit verfasst haben. Die Aussagen seien derart widersprüchlich gewesen, dass die Partnerin dabei habe bleiben müssen, lediglich das Meiste daran verfasst zu haben. Wenn dem so wäre, hätte sie sich die Erfindung aber nicht vom Beschuldigten erklären lassen müssen.