22 men, dass dem nicht so sei und die nachträglichen Aussagen ein Versuch seien, die bisherigen Schilderungen zu korrigieren, rationalisieren und zu verstecken. Auffallend sei, dass sich die früheren Aussagen deutlich von den Aussagen nach Zustellung des Vorabgutachtens unterscheiden würden: Die Aussagen seien angepasst worden, um den Wahn zu verstecken. Entgegen den Aussagen des Beschuldigten sei das récit durch diesen verfasst worden und es treffe nicht zu, dass er sich bereits 2021 von seiner Erfindung distanziert habe.