Dies gelinge ihm aber nicht ganz, was sogar dem Personal aus dem Vollzug auffalle. Es sei daher weiterhin eine deliktrelevante Symptomatik vorhanden (pag. 2247, Z. 17 ff.). Gleiches ist zudem der E-Mail von Dr. med. U.________ vom 7. Oktober 2024 zu entnehmen, welcher darum bat, den Beschuldigten zur Beobachtung, Diagnostik