(Abteilungsname). Auf der Bewachungsstation angekommen, habe sich der Beschuldigte jedoch wieder von seiner normalen Seite gezeigt und sei nach kurzer Zeit wieder in das Regionalgefängnis verlegt worden. Hier sei das Verhalten des Beschuldigten zuletzt unverändert auffällig und nicht einschätzbar geblieben (pag. 2217). Gemäss Dr. med. E.________ zeige dieser Bericht die beim Beschuldigten weiterhin bestehende «doppelte Buchführung» auf (pag. 2245, Z. 20 f.). Es gebe zudem auch heute noch keine Krankheitseinsicht (pag. 2245, Z. 31 f.). Beim Beschuldigten bestehe eine längere Vorgeschichte und die Krankheit zeige sich mittlerweile eher chronifiziert (pag. 2246, Z. 37 ff.).