Später seien sodann Geräusche hinzugekommen, welche er vermehrt von sich gegeben habe. Generell wirke der Beschuldigte sehr verwirrt, schaffe es aber immer wieder, vor den Betreuern und dem Psychiater normal zu wirken. Aufgrund der Verschlechterungen habe man sich letztlich dazu entschieden, den Beschuldigten zuerst von der Wohngruppe in die Eintrittsabteilung und bald darauf zur weiteren Abklärung auf die Bewachungsstation des AH.________ zu verlegen, mit dem Ziel einer allfälligen Verlegung auf die Station AI.________ (Abteilungsname).