So ist dem Führungsbericht des Regionalgefängnisses P.________ (Ort) vom 27. November 2024 zu entnehmen, dass der Beschuldigte zu Beginn seiner Haft im Regionalgefängnis angenehm und unauffällig, höflich und anständig war. Mit der Zeit habe er sich jedoch immer mehr zurückgezogen, habe keinen Kontakt mehr zu anderen Gefangenen gesucht und sei immer weniger ansprechbar gewesen. Der Beschuldigte habe sich sodann auch innerhalb seiner Zelle komisch verhalten, habe nicht mehr geduscht und Hygiene allgemein nicht mehr ernst genommen. Später seien sodann Geräusche hinzugekommen, welche er vermehrt von sich gegeben habe.