Entgegen den Ausführungen der Verteidigung geht es dem Beschuldigten seit Erstellung des Gutachtens nicht wesentlich besser. Zwar ist der Verteidigung zuzustimmen, dass der Beschuldigte seit längerer Zeit keine Medikamente mehr zu sich nimmt, ohne dass es bisher zu einem grossen Zwischenfall gekommen ist. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte sich zurzeit in einer geschützten, reizarmen Umgebung befindet und dennoch mehrfach negativ auffiel. So ist dem Führungsbericht des Regionalgefängnisses P.________ (Ort) vom 27. November 2024 zu entnehmen, dass der Beschuldigte zu Beginn seiner Haft im Regionalgefängnis angenehm und unauffällig, höflich und anständig war.