Dass es dabei anderen noch schlechter gehe und der Beschuldigte deshalb auf seine Verlegung warten müsse, heisse nicht, dass dieser gesund sei. Zudem falle selbst dem nicht psychologisch geschulten Personal im Regionalgefängnis auf, dass der Beschuldigte versuche, sich normal zu geben, ihm dies aber nicht gelinge. Dies sei kein positiver Verlauf (pag. 2256).