2244, Z. 24 ff.), weshalb er der französischen Sprache mächtig ist. Dementsprechend musste die Übersetzerin nur dann beigezogen werden, wenn Unklarheiten bestanden, oder wenn ein Schriftstück wortwörtlich übersetzt werden musste (pag. 1112). 22.2.2 Rüge des Alters/Aktualität des Gutachtens Rechtsanwalt B.________ machte geltend, dass sich der Gesundheitsverlauf seines Mandanten seit der Begutachtung eher positiv entwickelt habe, woran auch die geplante Verlegung auf die Station AI.________ (Abteilungsname) nichts ändere. Sollte tatsächlich eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen, wäre sein Mandant bereits verlegt worden.