Die Staatsanwaltschaft ist sodann auch bei der Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen formell korrekt vorgegangen und hat insbesondere dem Beschuldigten das rechtliche Gehör gewährt (pag. 1002 f.). 19 Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft dem Sachverständigen zweckmässige Fragen gestellt und ihm gegenüber den Vorfall vom 28.06.2022 – gemäss dem damaligen Kenntnisstand – zutreffend umschrieben (pag. 1004 ff.).