Dies werde durch den weiteren Verlauf der Krankheit weiter bestätigt. So sei der Mail vom 7. Oktober 2024 zu entnehmen, dass es dem Beschuldigten nach einer anfänglichen Zwangsmedikation stetig schlechter ging. Ebenso würden die ungefilterten Aussagen des Beschuldigten aus den Akten die Schizophrenie belegen. Dass der Beschuldigte noch gearbeitet habe, widerspreche der Diagnose nicht. So habe dieser vor allem über Telekom und nicht in persona unterrichtet (pag. 2256 ff.).