Dies sei nicht untypisch für Personen mit «doppelter Buchführung» und benötige entgegen den Ausführungen der Verteidigung keiner besonderen Intelligenz. Der Gutachter gehe auch von einem länger anhaltenden wahnhaften Erleben aus, was aus den Briefen, aber auch aus dem Verhalten des Beschuldigten ergehe. So habe der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen in seinem Fahrzeug gelebt und gehofft, ein Land zu finden, welches ihn nicht vergifte. Seit August 2020 befinde er sich in vermeintlicher Lebensgefahr. Es handle sich um einen langen, sich einschleichenden Prozess.