Anlässlich der Hafteröffnung habe er ausgeführt, dass er für die Wahrheit kämpfe. Zudem sei er im Gefängnis in einen Hungerstreik getreten, welchen er erst abgebrochen habe, als ihm seine Partnerin mitgeteilt habe, dass er auf kein mediales Interesse stosse. Im Zeitpunkt seiner Verhaftung habe er daher noch an seine Erfindung geglaubt und erst danach gemerkt, dass dies Folgen haben könnte und daher versucht, den Wahn zu verstecken. Dies sei nicht untypisch für Personen mit «doppelter Buchführung» und benötige entgegen den Ausführungen der Verteidigung keiner besonderen Intelligenz.