18 gen von Rechtsanwalt T.________ im erstinstanzlichen Verfahren verwiesen werden (pag. 2253 f.). Für die Generalstaatsanwaltschaft führte Staatsanwältin AB.________ zusammengefasst aus, der Beschuldigte habe auch 2021 noch an seine Erfindung geglaubt. Damit er und seine Erfindung ernst genommen werden, habe er die Y.________ angegriffen. Als ihm dies nicht gelungen sei, habe er beschlossen, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Anlässlich der Hafteröffnung habe er ausgeführt, dass er für die Wahrheit kämpfe.