Es sei in dubio pro reo davon auszugehen, dass das für die Annahme eines Erstrangsymptoms notwendige Vorliegen der Symptome über längere Zeit und in sämtlichen Lebensbereichen nicht gegeben sei. Dies ergehe auch aus den eingereichten Unterlagen, welche eine Arbeitsstelle als Lehrer und damit eine hohe Belastungsgrenze, Intelligenz und Menschenkenntnis sowie soziale Fähigkeiten belegen würden. Privat sei sein Mandant als ruhig, freundlich und respektvoll beschrieben worden. Anzeichen für Symptome seien keine erkennbar.