20. Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 19 Abs. 1 StGB ist ein Täter nicht strafbar, wenn er zur Zeit der Tat nicht fähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln. Die Vorinstanz führte die gesetzlichen und theoretischen Grundlagen zu Art. 19 StGB ausführlich und zutreffend aus, weshalb darauf verwiesen werden kann (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2050 f.).