16 händig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge (Art. 4 Abs. 1 lit. c WG). Auf subjektiver Seite ist Vorsatz erforderlich, wobei Eventualvorsatz genügt (vgl. Art. 33 Abs. 1 lit. a WG). 17.2.2 Subsumtion Gemäss erstelltem Sachverhalt kann die Klinge des mitgeführten Messers mittels einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden. Damit handelt es sich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.