17. Vorwurf gemäss Ziffer I.5. des Antrags auf Anordnung einer Massnahme: Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen 17.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Wie in E. II.13 hiervor festgehalten, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2048). 17.2 Rechtliche Würdigung 17.2.1 Theoretische Grundlagen Art. 33 Abs. 1 lit.