Die Beamten nahmen diese Androhungen ernst. Aufgrund des geschilderten Verhaltens des Beschuldigten wurden die Beamten sodann zur Androhung des Schusswaffengebrauchs und zum Einsatz von letalen und nonletalen Mitteln gezwungen. Das Verhalten des Beschuldigten löste daher einen ressourcenintensiven Polizeieinsatz aus. Beweismässig erstellt ist zudem, dass der Beschuldigte um seine drohende Handlungsweise wusste, war es sein erklärtes Ziel, die Beamten derart zu provozieren, dass er letztlich von den Beamten erschossen würde.