Rechtliche Würdigung 16.2.1 Theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und weitere nach Art. 285 StGB sowie die Voraussetzungen zur Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes zutreffend wiedergegeben, darauf kann verwiesen werden (S. 29 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2044 ff.).