16. Vorwurf gemäss Ziffer I.4. des Antrags auf Anordnung einer Massnahme: Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Drohung, evtl. Hinderung einer Amtshandlung sowie evtl. versuchte schwere Körperverletzung, evtl. versuchte qualifizierte einfache Körperverletzung mit Waffe resp. mit gefährlichem Gegenstand, mehrfach begangen 16.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Wie in E. II.13 hiervor festgehalten, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 24 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2039). 16.2 Rechtliche Würdigung 16.2.1 Theoretische Grundlagen