Zweifelsohne vermag ein angedrohter Axtwurf eine Person in Angst und Schrecken zu versetzen. Dies auch dann, wenn sich zwischen den beiden Beteiligten noch ein Zaun aus Stangen befindet und es sich bei der Person um einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Botschaft handelt. Schliesslich brauchte es zur Anhaltung des Beschuldigten bewaffnete Polizisten, welche vor dem Zugriff mehrmals vor dem Beschuldigten zurückweichen mussten.