12.1.5 Beweisergebnis Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen ist für die Kammer folgender Sachverhalt erstellt: Am 28. Juni 2022 um ca. 15:50 Uhr führte der Beschuldigte in P.________ (Ort) an der W.________ (Strasse) mit der Axt in der Hand aus einer Distanz von rund drei Metern Schwung- respektive Wurfbewegungen von vorne nach hinten in Richtung von D.________ aus und machte so den Anschein, als wollte er die Axt durch den Zaun der Botschaft hindurch gegen den Sicherheitsmitarbeiter werfen.