1783, Z. 37 ff.). Er sei auf sich konzentriert gewesen. Der Polizist im Wachhäuschen habe nichts bemerkt, worauf er einen Arbeiter gebeten habe, diesem an die Tür zu klopfen. Der Botschaftsschützer sei herausgekommen und er habe diesem die Situation erklärt, worauf der Polizist zwei Schritte nach links gemacht, seine Waffe gezogen und den Beschuldigten aufgefordert habe, die Axt fallen zu lassen (pag. 1783 f., Z. 42 ff). Diese Schilderungen des Strafklägers erscheinen der Kammer überaus glaubhaft. D.________ beschreibt das Geschehen eindrücklich und lebensnah. Dabei vermischte D.__