1783, Z. 23). Den Ablauf der Geschehnisse nach dem Schlag gegen das Wachthaus schildert der Strafkläger ebenfalls glaubhaft. So seien er und sein Kollege gerade in der Schleuse gewesen, als der dritte Kollege sie über den Schlag gegen das Haus informiert habe (pag. 1783, Z. 22 ff.). Er habe daraufhin einige Schritte auf das Häuschen zugemacht, nach links geschaut und gefragt: «Isches dä gsih?», was der Kollege bestätigt habe (pag.1783, Z. 26 ff.). Er sei daraufhin Richtung Zwischentüre gegangen und habe die Polizei auf den Vorfall aufmerksam gemacht und daraufhin seine Vorgesetzten und die Marines per Funk informiert (pag.