9 Bestritten wird demgegenüber das Kerngeschehen bzw. der im Antrag gemachte Vorwurf, dass der Beschuldigte D.________ mit der Axt bedrohte und dieser durch die Handlung des Beschuldigten in Angst und Schrecken versetzt und in seinem Sicherheitsgefühl erheblich beeinträchtigt wurde, sowie, ob D.________ die Zufügung des in Aussicht gestellten resp. angedrohten Übels ernsthaft befürchtete. Insbesondere bestreitet der Beschuldigte, mit der Axt eine Schwung- resp. Wurfbewegung in Richtung D.________ gemacht zu haben.