10. Vorbemerkungen 10.1 Von der Kammer zu prüfende Sachverhalte Da der Beschuldigte die Schuldunfähigkeit generell bestreitet, sind auch die eingestandenen Sachverhalte gemäss den Ziff. I.1., I.2., I.4. und I.5. des Antrags auf Anordnung einer Massnahme (pag. 1543 ff.) kurz zu prüfen. 10.2 Geständnis des Beschuldigten Betreffend die Ziff. I.1., I.2., I.4. und I.5. des Antrags auf Anordnung einer Massnahme ist der Beschuldigte geständig, weshalb sich ausführliche Erwägungen hierzu erübrigen.