3. Berufung Gegen das vorinstanzliche Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 14. September 2023 fristgerecht die Berufung an (pag. 1862). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 19. Dezember 2023 und wurde den Privatklägerschaften mit Verfügung vom 7. Februar 2024 zugestellt (pag. 2016 ff., pag. 2083). Die schriftliche Urteilsbegründung zu Handen des Beschuldigten wurde zuerst fälschlicherweise an Rechtsanwalt T.________ versandt, was dieser der Vorinstanz am 8. Februar 2024 per Mail mitteilte (pag. 2089) und dem Obergericht auf entsprechende Nachfrage hin am 12. Februar 2024 telefonisch bestätigte (pag.