3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 281.80 (ursprünglich EUR 300.00) wird A.________ nach Rechtskraft dieses Urteils via seine Verteidigung zurückerstattet. 4. Das DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN S.________) sind 20 Jahre nach dem endgültigen Vollzug der therapeutischen Massnahme (Art. 16 Abs. 6 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB) zu löschen. 5. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]