2. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 28. Juni 2022 bis 6. September 2023 von 436 Tagen werden angerechnet. 3. Auf die Anordnung einer fakultativen Landesverweisung wird verzichtet. 4. Die Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 24'695.00 und Auslagen von CHF 24'553.30, insgesamt bestimmt auf CHF 49'248.30, werden dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt. 2 Die Gebühren setzen sich zusammen aus: