Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Migrationsbehörde des Kantons Luzern (nur Dispositiv) - Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv) - der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)