_ vor erster Instanz mit CHF 2'479.25. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt M.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt M.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung von C.________, Fürsprecherin D.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: