1. Mit Verfügung vom 20. April 2022 wurde die Entschädigung des vormaligen amtlichen Verteidigers von C.________, Rechtsanwalt M.________, für das erstinstanzliche Verfahren bereits rechtskräftig auf CHF 2'479.25, mit Differenz zum vollen Honorar von CHF 753.90, festgesetzt (pag. 286). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt M.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ vor erster Instanz mit CHF 2'479.25. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt M.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt M.__