verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 136 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4'080.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 31. März 2020. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'024.60.