Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 6. Dezember 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, angeblich begangen am 17. März 2020 in E.________;