21.2.2 Rechtsanwalt B.________ Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wurde von der Vorinstanz für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in erster Instanz ab 12. August 2022 gemäss eingereichter Honorarnote vom 6. Dezember 2023 (pag. 656) und unter Berücksichtigung der effektiven Dauer der Hauptverhandlung auf insgesamt CHF 3'690.25 festgesetzt. Dies wurde nicht beanstandet, erscheint im Übrigen korrekt und ist zu bestätigen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___