Es ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte zumindest zu Beginn ihrer Rückkehr bei ihrer Schwiegermutter oder ihrer Tante unterkommen könnte. Sodann ist aufgrund ihrer – wenn auch überschaubaren – Arbeitserfahrung in der Schweiz zu erwarten, dass sie auf dem türkischen Arbeitsmarkt Fuss fassen und sich eine Existenz aufbauen könnte, insofern dies mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Jedenfalls erscheinen die Resozialisierungschancen im Heimatland nicht schlechter als in der Schweiz. 19.2.7 Gesamtwürdigung Die Beschuldigte hat beinahe ihr gesamtes Leben in der Schweiz verbracht und spricht Deutsch und Schweizerdeutsch.